Hunde streifen durch Deister
Der unter Menschen lebende Hund benötige im Gegensatz zum Wolf Wildtiere nicht als Nahrung. „Aber ein Hund, der einmal ein Reh gerissen hat, will dies immer wieder tun“, sagt Klöber. Als Hegeringleiter wisse er, dass es Hunde gebe, die regelmäßig nachts durch den Deister streiften.
Nach Angaben der Anwohnerin lebten die drei Rehe, die ein auffällig dunkles Fell besaßen, auf und in der Nähe der Pferdewiesen und Gartengrundstücke und wurden von den Anrainern oftmals beim Fressen oder Ruhen beobachtet. Da laut Anwohnerin auf der Wassermühlenstraße und den angrenzenden Feldwegen des Öfteren auch Hunde zu sehen gewesen seien, die ohne Leine frei herumliefen, seien es ihrer Ansicht nach vermutlich deren Halter, die für den Tod der drei Rehe verantwortlich gemacht werden könnten.
Halter haften für ihre Hunde
Klöber bestätigt, dass Hundebesitzer generell für ihre Tiere haften. „Wenn man es sachlich sehen möchte, wurden hier gute und teure Lebensmittel vernichtet. Dafür müssten die Hundehalter eigentlich Schadensersatz zahlen.“ Der Hegeringleiter betont: „Die Rehe werden keinen einfachen Tod gehabt haben. Sie sind qualvoll gestorben.“
Daher mahnt Klöber die Hundebesitzer zu Vorsicht und Rücksichtnahme. Wenn diese außerhalb der Zeit des Leinenzwangs während Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli ihre Vierbeiner erlaubtermaßen frei herumlaufen ließen, müssten sie diese im Ernstfall allerdings auf andere Weise unter Kontrolle bringen können. „Sie müssen ihre Hunde stetig im Blick haben, und die Hunde müssen auch auf die Befehle ihrer Besitzer hören“, betont Klöber. Seine Erfahrungen zeigten, dass das in vielen Fällen nicht der Fall sei. „Nicht umsonst gibt es Hundehaftpflichtversicherungen – und damit man diese nicht in Anspruch nehmen muss, einen Hundeführerschein.“
Quellenangabe: Barsinghausen/Wennigsen vom 10.10.2022, Seite 1